… meint die Gesamtheit aller Regeln und Maßnahmen, die in einem Unternehmen umgesetzt werden, um eine gut organisierte Unternehmensführung und einen Interessenausgleich der unterschiedlichen Gruppen zu gewährleisten.
… meint die Gesamtheit aller Regeln und Maßnahmen, die in einem Unternehmen umgesetzt werden, um eine gut organisierte Unternehmensführung und einen Interessenausgleich der unterschiedlichen Gruppen zu gewährleisten.
Unternehmen sind Zusammenschlüsse verschiedener Interessengruppen unter einer Führung. Intern sind dies beispielsweise die leitenden Angestellten oder die Aktionäre, die die Organisationsstruktur des Unternehmens festlegen. Extern können es Kunden, Verbraucherverbände oder gesetzliche Vorgaben sein, die Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen.
Der Begriff Corporate Governance meint die Gesamtheit aller Regeln und Maßnahmen, die in einem Unternehmen umgesetzt werden, um eine gut organisierte Unternehmensführung und einen Interessenausgleich der unterschiedlichen Gruppen zu gewährleisten. Zahlreiche Fälle von Missmanagement in den vergangenen Jahren haben dazu geführt, dass das Thema Corporate Governance in vielen Unternehmen eine immer größere Rolle spielt. Corp. Governance hat die Aufgabe, Machtmissbrauch durch einzelne Personen oder Gruppen zu vermeiden. Dafür muss Corp. Governance einen möglichst glatten Ablauf der Beziehungen der einzelnen Interessengruppen gewährleisten und dabei die Unternehmensziele nicht aus dem Auge verlieren.
Corp. Governance – Shareholder- oder Stakeholder-Ansatz
In der Corp. Governance unterscheidet man zwischen Shareholder- und Stakeholder-Ansatz. Während der Shareholder-Ansatz lediglich die Beziehung zwischen Aktionären und Management betrachtet, befasst sich der komplexe Stakeholder-Ansatz auch mit den Interessen der Arbeitnehmer und Lieferanten sowie weiterer mit dem Unternehmen verbundener Gruppen. Doch egal, welcher Ansatz gewählt wird, Corp. Governance hat immer das Ziel, ideale Bedingungen für eine höchstmögliche Wertschöpfung zu schaffen und gleichzeitig die Interessen der verschiedenen Share- beziehungsweise Stakeholder zu wahren. Das kann nur gelingen, wenn die unterschiedlichen Ansprüche der Interessengruppen erfüllt werden.
In europäischen Unternehmen findet vor allem der umfassendere Stakeholder-Ansatz Anwendung.
Corp. Governance – Die Grundsätze
Die wichtigsten Grundsätze der Corp. Governance sind:
Die Grundprinzipien der Corp. Governance können im Unternehmen auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt werden. Die Corp. Governance sollte möglichst klar definiert sein und eine Struktur vorgeben, die das Wohl aller Betroffenen im Blick hat. Das Ziel ist, Best Practices zu etablieren und das Unternehmen an die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften, aber auch ethischer Standards zu binden. Dabei kann es sich um zwingend bindende Vorgaben handeln, beispielsweise Gesetze, Normen oder Standards. Es kann sich aber auch um individuelle Vorgaben handeln, die von jedem Unternehmen selbst festgelegt werden, wie etwa Weisungen oder Absichtserklärungen. Unternehmen, die Corp. Governance ernsthaft betreiben, entwickeln Regelwerke und Richtlinien für das Unternehmensmanagement und setzen außerdem ein System für die Kontrolle und Einhaltung der Unternehmensrichtlinien um.
Grundsätzlich sind Corp. Governance-Bemühungen in vier Bereichen des Unternehmens denkbar, um eine kontinuierliche Verbesserung zu erreichen:
Die Corp. Governance einzelner Unternehmen kann auf verschiedene Methoden zurückgreifen, um Risiken zu reduzieren oder zu verhindern. Bei den Risiken handelt es sich entweder um interne oder externe Kontrollen. Dafür haben sich auf nationaler und globaler Ebene Verbände und Institutionen entwickelt, die das nötige Regelwerk durchsetzen.
Interne Kontrollen werden auch als Organkontrollen bezeichnet. Im Rahmen dieser Kontrollen haben Stakeholder die Möglichkeit, gewisse Informations- und Überwachungsrechte durchzusetzen. Ihr Ziel ist es, potenzielle Risiken besser und schneller abschätzen zu können. Ein Beispiel: Der Aufsichtsrat eines Unternehmens vertritt die Gesamtheit aller Aktionäre gegenüber der Unternehmensführung und hat die Möglichkeit, bei Bedarf den Vorstand zu kontrollieren.
Bei den extern motivierten Marktkontrollen setzt man auf Selbstkontrolle und Selbstkoordination, die durch das Wechselspiel der Marktkräfte Angebot und Nachfrage gesteuert werden. Fehlentscheidungen des Topmanagements werden so zum Beispiel durch Kursrückgänge oder Personalwechsel im Management bestraft.
Auch die Politik gibt Regelungen für die Corp. Governance von Unternehmen vor. Die 1999 erlassenen “OECD Principles of Corp. Governance” sollten eine internationale Vereinheitlichung der Governance-Bemühungen herstellen und Mindeststandards als Grundlage für nationale Gesetzgebungen schaffen. In den OECD-Prinzipien geht es vor allem um die Rechte der Aktionäre sowie deren Gleichbehandlung, die Rolle der Stakeholder sowie Grundsätze zur Offenlegung und Transparenz sowie zu den Pflichten des Aufsichtsrats.
Auch die Bundesregierung befasst sich mit Richtlinien für die Vorstände börsennotierter Unternehmen und gründete 2001 die sogenannte “Regierungskommission Deutscher Corp. Governance Kodex”. Die Kommission wird von der deutschen Wirtschaft finanziert und stellt somit eine Einrichtung zur Selbstregulierung dar. Die Kommission ist in ihren Entscheidungen also völlig unabhängig von der Regierung.
2002 erließ die Kommission den “Corp. Governance Codex”. Dieser soll das Aktiengesetz ergänzen und führt Regeln für eine gute Unternehmensleitung und Unternehmensüberwachung auf. Der Kodex wird wenigstens ein Mal im Jahr überarbeitet und beschäftigt sich mit den Rechten von Vorstand und Aufsichtsrat sowie ihrem Zusammenwirken. Auch die Themen Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung spielen eine Rolle.
Da es sich bei dem Kodex um kein Gesetz, sondern lediglich eine Richtlinie handelt, sind Unternehmen nicht zu seiner Einhaltung verpflichtet.
Die wohl wichtigsten Werkzeuge von Corp. Governance sind die Transparenz und Kontrolle von Strukturen und Prozessen. Im Folgenden werden einige Instrumente vorgestellt, die dazu dienen können, Corp. Governance in Unternehmen einzuführen und beizubehalten.
Aufbau eines Corp. Governance Systems
Um ein Corp. Governance System zu schaffen, müssen rechtliche und faktische Vorgaben eingeführt werden. Dazu gehören vor allem übergeordnete Zielsetzungen sowie Strukturmerkmale. Rechtlich ist eine angemessene Leitungsorganisation sowie die Integration der Arbeitnehmer in alle Maßnahmen unerlässlich. Faktisch spielen Aktionärsstrukturen oder das Vorhandensein personeller Verflechtungen innerhalb des Unternehmens eine Rolle.
Corp. Governance Rating System
Ein Rating System dient dazu, das Unternehmen und seine Corp. Governance einzustufen und Bereiche auszumachen, in denen noch Handlungsbedarf besteht. Das Rating stellt also eine Risikobeurteilung dar und nimmt außerdem eine Rangreihenfolge beziehungsweise Gewichtung der einzelnen Bereiche vor. Dabei kann das Rating System nur so gut sein wie die Informationen, die ihm zu Grunde liegen. Die Informationspolitik innerhalb eines Unternehmens sollte also möglichst offen und effizient sein, um ein erfolgreiches Rating System umzusetzen.
Corp. Governance Scoring System
Beim Scoring Verfahren handelt es sich um ein sehr einfach verständliches und nachvollziehbares Verfahren, das trotzdem genauer und transparenter ist als das Rating System.
Dem Scoring wird eine Methode der Punktebewertung zu Grunde gelegt. Dazu erstellt das betreffende Unternehmen eine Liste mit verschiedenen Kriterien. Eine Gewichtung der Kritierien wird nicht vorgenommen, das heißt, die Kriterien erhalten nur einen Score, wenn sie vollständig erfüllt sind. Somit erhält man einen Überblick über die Scores und kann anhand ihrer Summe einen Gesamtwert errechnen. Das Unternehmen erhält so eine
übersichtliche Auswertung seiner Corp. Governance und der Bereiche, in denen noch Risiken vorhanden sind. Ein großer Vorteil ist, dass die Ergebnisse sich gut vergleichen lassen.
Wie das Rating System trifft das Scoring System lediglich Aussagen über den Ist-Zustand und macht keine Prognosen.
Corp. Governance Bericht
Artikel 161 des Aktiengesetzes legt fest, dass die Vorstände und Aufsichtsräte deutscher Unternehmen jährlich einen Bericht verfassen müssen, in dem sie darlegen, inwiefern der Deutsche Corp. Governance Kodex eingehalten wird. Dieser Corp. Governance Bericht wird auch Entsprechungserklärung genannt und ist für alle Aktionäre und weitere Interessenten auf der Unternehmenswebseite einsehbar.
Für den Corp. Governance Bericht sind drei Erklärungsarten möglich:
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